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Laird Titel

 

Informationen zum Laird-Titel

Es gibt in Schottland Landstriche an welchen ein Titel hängt. Im Gegensatz zu dem Lord in England bleibt der Titel "Laird" mit dem Zusatz des Landstriches "Glencairn" o. "John O'Groats" bei einem Verkauf eines noch so kleinen Teils des Landes erhalten und geht, nach schottischem Gesetz, mit auf den neuen Käufer über.

Es sind mehrere dieser Landstriche bekannt, an welchen jeweils der Titel "Laird" hängt.

 

"Laird" bedeutet grob übersetzt "Gutsherr". Die Bezeichnung "Laird" ist grundsätzlich männlich. Eine weibliche Form des "Laird" gibt es nicht in der direkten Übersetzung. Einen weiblichen Laird würde man jedoch "Lady of…" nennen bzw. der Bezeichnung "Laird" entsprechend "Lady" voransetzen.

 

"Laird" ist kein Adelstitel, aber es ist trotzdem ein Titel. Adelstitel kann man nicht kaufen, sondern man müsste z.B. von einer adligen Familie adoptiert werden. Juristisch müsste man in Deutschland diesen Titel als „Edeltitel“ bezeichnenen. Dieses wäre den Schotten allerdings wohl etwas zu penibel aber das macht auch gar nichts, denn bei dem Laird of… handelt es sich ja zum Glück um einen schottischen Titel J

Wir bieten Ihnen an, eine tolle Geschenkidee zu erwerben und damit zum symbolischen

Laird of Glencairn oder

Laird of John O´Groats


zu werden. Dies wird selbstverständlich entsprechend auf Ihrer Urkunde vermerkt. Für die Damen kann wahlweise auch "Lady of..." auf der Urkunde eingetragen werden!

Kann man den Laird-Titel im Ausweis (BPA / RP) führen?

Nach momentaner Rechtslage in Deutschland leider nicht.
Sie dürfen allerdings Ihren LAIRD-Titel auf Ihren persönlichen Unterlagen wie z. B. Briefköpfe, Visitenkarten usw. rechtmäßig führen. Dies kann Ihnen auch in Deutschland niemand verwehren!