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Häufig gestellte Fragen
Was macht mich denn nun zum Laird oder zur Lady?
Es gibt in Schottland einige Regionen, welche direkt mit dem Titel "Laird" (weibliche Form: Lady) in Zusammenhang stehen. Wer nun in einem dieser Landstriche ein Stück Land besitzt, erhält automatisch diesen Titel. Dies gilt für die Region Glencairn und für die Region John O´Groates, welche wir Ihnen hier anbieten. Die Größe dieses Landes spielt hierbei allerdings keine Rolle. Daher können Sie schon mit einem 30x30 cm großem Grundstück zum Laird / Lady werden. Macht sich natürlich sehr gut auf dem Briefbogen oder der Visitenkarte (es muss ja keiner wissen, wie groß Ihr Land wirklich ist)
Was soll ich mit einem 30 x 30 cm großen Grundstück?
Nun, eine berechtigte Frage, denn dieser Platz reicht nicht einmal für eine Picknickdecke.
Die Größe des Grundstückes ist aber vielmehr ideeller Natur, denn durch die Besitzschaft dieser 30x30 cm sind Sie berechtigt, den Titel "Laird / Lady of Glencairn / John O´Groates " zu führen.
Wieviele Grundstücke darf ich denn kaufen?
Sie dürfen soviel kaufen, wie Sie möchten. Aber für den Titel reicht einmal völlig.
Wenn ich mehrere Grundstücke kaufe, darf ich dann auch darauf bauen?
Nein! Ihnen gehört zwar Ihr Grundstück, jedoch dürfen Sie nicht vergessen, zu welchem Zweck SOUTH ANGUS SURVIVAL diese Art Grundstücksverkauf betreibt: sie möchten die schottische Natur erhalten; sie möchten verhindern, daß sie durch den Menschen zerstört wird.
Was ist ein "Laird / Lady" eigentlich?
Laird bedeutet übersetzt etwa Gutsherr. Der Titel kann also nur von jemandem geführt werden, dem tatsächlich ein "Gut", ein Stück Land gehört. Dabei spielt die Größe absolut keine Rolle. Das weibliche Gegenstück zum Laird ist die "Lady"
Bin ich in Deutschland berechtigt, den Titel zu führen?
Ja. Viele unserer Kunden führen diesen Titel als Namenszusatz z.B. in Ihren Briefköpfen, auf Visitenkarten oder beim Einchecken in Hotels.
Wird der Titel in meinen PA eingetragen?
Dies ist als Künstlername möglich. Der "Laird" ist ein weltweit anerkannter Titel.
In Deutschland kann man sich den Titel leider nicht eintragen lassen, da er kein wesentlicher Bestandsteil des Namens ist, außer eben als Künstlername. So jedenfalls die Auskunft unseres örtlichen Ordnungsamtes. Man sagte uns allerdings auch, daß man es nicht so ganz genau wüßte, und der beste Weg, herauszufinden ob der Titel eintragbar ist, sei, es einfach einmal mit den Unterlagen zu versuchen... dann müßte man sich genau damit befassen... In Schottland ist der Eintrag im Ausweis kein Problem. Wie die Gesetzeslage in anderen europäischen Ländern aussieht, wissen wir nicht.
Ist man als "Laird" ein Adliger?
Der Titel "Laird" bedeutet soviel wie "Gutsbesitzer" und wird durch den Kauf von Landstrichen in Schottland erworben. Adelstitel sind nicht käuflich, Sie werden vom Staat vergeben, oder durch Adoption erlangt. Das letzteres sehr teuer ist, können Sie sich vorstellen...
Ist der Titel vererbbar?
Ja, natürlich! Das Land und der Titel sowie alle Nutzungsrechte sind selbstverständlich vererbbar! Alles bleibt in Ihrem Familienbesitz!
Fallen nach dem Kauf weitere Kosten an?
Nein! Sie müssen weder Steuern, Verwaltungskosten oder sonstige weitere Ausgaben befürchten. Mit dem Kaufpreis gehört Ihnen das Grundstück ein für allemal, ohne daß weitere Kosten auf Sie zukommen.
Werde ich in einem schottischen Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
Seitens der schottischen Grundbuchämter wird eine Eintragung von Eigentümer der Grundstücke der SOUTH ANGUS SURVIVAL abgelehnt. Grund hierfür ist, daß diese Grundstücke zu klein und der Arbeitsaufwand im Gegenzug zu hoch ist.
Selbst wenn eine Grundbucheintragung möglich wäre, würden die anfallenden Gebühren den Nutzen bei weitem Überwiegen. Zu dem Kaufpreis für ein Grundstück fielen dann nochmals um die 200 engl. Pfund (weit über EUR 300,-!) Gebühren an.
Deshalb ist die SOUTH ANGUS SURVIVAL als Eigentümer der jeweiligen Gebiete im Grundbuch eingetragen. Die Käufer der einzelnen, kleinen Parzellen werden nicht extra im Grundbuch ausgewiesen, sondern bei der South Angus Survival als Eigentümer unter der Parzellennummer registriert (die Eigentumsurkunde, die Sie erhalten, weist Sie als Besitzer der Parzelle aus)

